Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2014
Antrag der CDU-Fraktion zur Vorlage 301/2014: „Dienstanweisungen – Meldepflicht bei Auskunftsverweigerungen im Rahmen von Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes“.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Antrag:
Um finanzielle Nachteile der Stadt Baunatal dauerhaft zu verhindern, ist es erforderlich, dass dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Baunatal von allen Bereichen der Verwaltung die angeforderten Auskünfte auch erteilt werden. Nur so wird es dem Rechnungsprüfungsamt ermöglicht, seinem gesetzlichen Auftrag umfassend nachzukommen. Diese Informationen bilden schließlich auch die Grundlage für die Entscheidungen der politischen Gremien der Stadt Baunatal. Wie das Rechnungsprüfungsamt in seinem Prüfbericht zum Jahresabschluss 2010 feststellt, haben sich die Fälle gehäuft, bei denen die angeforderten Auskünfte seitens der Verwaltung nicht erteilt wurden. Um dies zukünftig auszuschließen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung in solchen Fällen für die Fachbereichsleitungen der Verwaltung eine Meldepflicht gegenüber den politischen Gremien einzuführen.
Der Magistrat wird beauftragt:
- Seitens der Fachbereichsleitungen eine Meldepflicht gegenüber den politischen Gremien einzuführen, wenn diesen bekannt wird, dass Mitarbeiter ihres Fachbereichs ihrer Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Baunatal nicht nachgekommen sind.
Begründung:
Die, durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Baunatal, durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Baunatal hat ergeben, dass bestimmte „Auskunftsverweigerungen“ sogar zur Einstellung der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes in diesen Fällen geführt haben, da selbst auf mehrfaches Anfordern der entsprechenden Unterlagen, seitens der Mitarbeiter keine Reaktion erfolgte.
Dieser Zustand ist so, auch wenn es hier ausdrücklich um Einzelfälle gehandelt haben mag, für die politischen Gremien nicht hinnehmbar, da hierdurch die Bedeutung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Baunatal unterlaufen wird. Hier müssen die einzelnen Fachbereichsleiter ihrer Verantwortung gerecht werden und sich ggf. gegenüber den politischen Gremien rechtfertigen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.