Antrag der CDU-Fraktion: „Internet-Streaming“.

Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2019 zur Vorlage Nr. 28/2019
Antrag der CDU-Fraktion: „Internet-Streaming“.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Änderungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:

Zur Erhöhung der Transparenz und Steigerung der Akzeptanz politischer Entscheidungen in der Stadt Baunatal, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Übertragung der Sitzungen des Stadtparlaments durch die Stadt Baunatal, via „Internet-Streaming“ .

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Die Voraussetzungen für eine Videoübertragung („Internet-Streaming“) durch die Stadt Baunatal aus den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
  2. Die erforderlichen Finanzmittel im Haushalt bereitzustellen.

Begründung:

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Novelle des § 52 (3) HGO ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind. Da nicht alle Bürgerinnen und Bürger in Baunatal den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung beiwohnen können, bietet eine Video- oder Tonübertragung aus diesen Sitzungen die Möglichkeit, diese besser und breiter in die politischen Prozesse und Entscheidungen Unserer Stadt einzubinden. Sie erleichtert den Zugang gerade auch für Senioren, Menschen mit Behinderungen und Eltern ohne Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die bequem von zuhause oder zeitlich versetzt die Beschlüsse mitverfolgen und nachvollziehen können. Im Sinne einer transparenten Politik und Verwaltung sollten seitens der Stadtverordnetenversammlung die von der HGO erlaubten Mittel auch ausgeschöpft werden können.

Insbesondere stellt die bisher vorliegende Regelung in der Geschäftsordnung nicht nur einen eklatanten Eingriff in das Recht jedes einzelnen Stadtverordneten, sondern auch der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung, auf politische Meinungsäußerung dar. Im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit stellen alle Stadtverordneten Personen der Öffentlichkeit dar, d.h. sie dienen der Öffentlichkeit durch Ihre Teilnahme am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess.

Insgesamt kann die oben vorgelegte Beschlussvorlage zu einem Mehr an Transparenz und Akzeptanz politischer Entscheidungen dienen, was insbesondere angesichts der angespannten Haushaltslage besondere Bedeutung für die Einwohner unserer Stadt hat.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.