Antrag der CDU-Fraktion: Sanierungsprogramm „Seniorengerechtes Wohnen”

Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2012 zur Vorlage Nr. 244/2012
Antrag der CDU-Fraktion: Sanierungsprogramm „Seniorengerechtes Wohnen”.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Ergänzungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:

Die Wohnung vieler älter werdender Menschen ist für ihre Anforderungen und Bedürfnisse nicht mehr geeignet. „Seniorengerechtes Wohnen“ erfordert spezielle Anpassungen, damit ältere Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. So müssen Haus und Wohnung zu einer individuell angepassten „Seniorenimmobilie“ werden. Teilweise ist die bisherige Wohnungsaufteilung unzweckmäßig oder die Treppe wird zum Hindernis. Die Wohnung muss nicht nur heute, sondern auch in Zukunft allen Bedürfnissen gerecht werden. Sie muss demnach so gestaltet werden, dass Senioren entsprechend ihrer Bedürfnisse darin leben können. Alles muss in erster Line so darin gestaltet werden, dass möglichst wenig Hilfestellung im Lebensalltag notwendig ist und somit möglichst viel an Selbständigkeit der Senioren erhalten bleibt. Neben der Betrachtung der Wohnungseinrichtung und baulichen Gegebenheiten sind aber auch die Wohnungsumgebung und die nähere Infrastruktur hierbei von Bedeutung. In der Architektur haben sich dazu bestimmte Kriterien unter der Bezeichnung “Barrierefreiheit” durchgesetzt. Zu finden sind sie in der DIN 18025, Teil 2 bzw. DIN 18040-2.

Problembereiche seniorengerechten Wohnens sind insbesondere:

Der Zugang zum Haus (stufenfreier Zugang, gut erkennbare Hausnummer z.B. für den Notarzt).
Der Eingangsbereich (stufenfreier Zugang, Handläufe, Beleuchtung, Klingelschilder, leicht zu öffnende Eingangstür, Wetterschutz).
Das Treppenhaus (stufenfreier Zugang, Aufzug, Lifter, Handläufe, rutschfester Bodenbelag, ausreichend lange und helle Treppenhausbeleuchtung).
Der Flur in der Wohnung (keine Stolperstellen, freier Durchgang, ausreichend breite Durchgangstüren, ausreichende Beleuchtung, zusätzliche Handgriffe).
Das Schlafzimmer (vom Bett erreichbarer Lichtschalter, Platz um das Bett herum, die richtige Betthöhe).
Die Küche (Sitzmöglichkeiten bei den Arbeitsflächen, Stehhilfen, gut erreichbare Schränke, angepasste Arbeitshöhe).
Das Wohnzimmer (keine Stolperstellen, blendfreie Beleuchtung, Aufstehhilfen).
Das Bad und WC (ausreichende Größe auch im Fall von Pflegebedürftigkeit, rutschfester Bodenbelag, zusätzliche Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Höhe der Toilettensitze).

Die steigende Verödung der Ortskerne und der zunehmende Verfall der umliegenden Fachwerkhäuser geben weiteren Anlass für ein zielgerichtetes Handeln der Stadt Baunatal.

Längst überfällig in diesem Zusammenhang ist die Auflage eines Sanierungsprogramms für Altbauten vor dem Hintergrund der Energetischen Sanierung dieser Gebäude. Ebenso wird das vorgeschlagene Sanierungsprogramm auch gezielt Baunataler Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderung eine große Hilfe sein.

So lassen auch hier Synergien durch ein Sanierungsprogramm für „Seniorengerechtes Wohnen” nutzen.

Dieses Sanierungsprogramm soll daher zwingend die folgenden Komponenten enthalten:

1. Förderung:

Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die

a)    den Wärmeschutz wesentlich verbessern und nachhaltige Einsparungen von Heizenergie mit sich bringen und oder

b)    eine Umgestaltung im Sinne seniorengerechten Wohnens zum Inhalt haben.

zu a)    Die Fördervoraussetzungen im Überblick:

Wohnfläche nicht größer als 150 m2 (bei einem Einfamilienhaus).
Wohngebäude vor 1995 erbaut.
Energiespargutachten und Energieausweis sind Grundlage.
Die max. Förderhöhe beträgt 5.000 Euro für ein Einfamilienhaus und 10.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
Das Mindestfördervolumen beträgt 300 Euro für ein Einfamilienhaus und 600 Euro für ein Mehrfamilienhaus.

zu b)    Die Fördervoraussetzungen im Überblick:

Wohnfläche nicht größer als 150 m2 (bei einem Einfamilienhaus).
Wohngebäude vor 1995 erbaut.
Maßnahmen, die der Bezeichnung “Barrierefreiheit” nach DIN 18025, Teil 2 bzw. DIN 18040-2 entsprechen.
Die max. Förderhöhe beträgt 5.000 Euro für ein Einfamilienhaus und 10.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
Das Mindestfördervolumen beträgt 300 Euro für ein Einfamilienhaus und 600 Euro für ein Mehrfamilienhaus.

Beide Fördermaßnahmen können beliebig kombiniert werden.

2. Konditionen:

zu a)    Energetische Sanierung:

Folgende Maßnahmen bzgl. der Energetischen Sanierung an den Außengebäudebauteilen sind unter Beachtung der angesetzten Mindeststandards mit den genannten Förderpauschalen je qm förderfähig:

Dach:    Die Dämmung der Dachflächen bzw. der obersten Geschossdecke wird mit 10 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U = 0,20 W/m2K erreicht.

Fenster:    Der Einbau neuer Fenster wird mit 10 € je qm Fensterfläche gefördert, wenn diese den Wert von UW,BW =1,2 W/m2K bzw. 20 € je qm Fensterfläche gefördert, wenn diese den Wert von UW,BW =1,0 W/m2K erreichen (Glas einschließlich Rahmen). Ein thermisch getrennter Glasrandverbund muss eingebaut werden. Das Fenster muss dauerhaft luftdicht eingebaut werden.

Fassade:    Die Dämmung der Außenwände wird mit 10 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U = 0,22 W/m2K erreicht. Eine Kerndämmung wird mit 2 € je qm gefördert, wenn die Luftschicht den Wert von 5,0 cm übersteigt. Fensterlaibungen müssen eine Mindestdämmung von 2 cm erhalten (WLG 035).

Kellerdecke:    Die Dämmung der Kellerdecke wird mit 2 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U = 0,35 W/m2K erreicht. Die Dämmung der Kellerdecke kann nur in Verbindung mit anderen Maßnahmen gefördert werden.

Bonusregelung für Niedrigenergiebauweise im Altbau:

1. Stufe:
Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 2.000 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 4.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus (drei und mehr Wohnungen) wird gewährt, wenn die Sanierung zu einem Niedrigenergiehaus führt.

Folgender Standard ist hierbei durch den Energiebedarfsausweis nach der Sanierung nachzuweisen: Der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT`) von höchstens 100 % des gemäß geltender EnEV zulässigen Höchstwertes eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) darf nicht überschritten werden.

2. Stufe:
Wird der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT`) eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) um 30% unterschritten, so verdoppelt sich der Bonus (4.000 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 8.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus (drei und mehr Wohnungen).

zu b)    Seniorengerechtes Wohnen:

Folgende Maßnahmen im Rahmen „Seniorengerechten Wohnens“ sind unter Beachtung der angesetzten Mindeststandards gemäß DIN 18025, Teil 2 bzw. DIN 18040-2 mit den genannten Förderpauschalen förderfähig:

Bewegungsflächen,
Türen,
Stufenlosigkeit und Rampen,
Aufzug und Treppenlift,
Treppen und Handläufe,
Küchen,
Bad und WC,
Pkw-Stellplatz, Terrasse und Abstellräume,
Wände und Fenster,
Technische Ausführung,

insgesamt mit jeweils 25 Prozent der entsprechenden Investitionssumme.

Die Förderung erfolgt, analog der Förderprogramme für Solar, in Form eines zinslosen Darlehens durch die Stadt Baunatal und ist mit den anderen Förderprogrammen der Stadt Baunatal beliebig kombinierbar.

Im Jahre 2013 sollten hierfür vorerst 100.000€ in den Haushalt der Stadt Baunatal eingestellt werden.

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Das Sanierungsprogramm „Seniorengerechtes Wohnen”, entsprechend der obigen Darstellung, umzusetzen.
  2. Entsprechende finanzielle Mittel im Haushaltsplan 2013 zu berücksichtigen.

Begründung:

Das Sanierungsprogramm „Seniorengerechtes Wohnen“ wird einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität von Senioren, Senioren mit Behinderung, jungen Menschen mit  Behinderung und allen anderen Baunataler Bürgerinnen und Bürgern mit einem ausgeprägten Umweltbewusstsein bedeuten. Darüber hinaus bietet es der Stadt Baunatal die Chance, sich gegenüber anderen Kommunen senioren-, sozial- und umweltpolitisch hervorzuheben. Dies wird auch einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung Unserer Stadt zur Ansiedlung junger Familien leisten.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stüssel
Fraktionsvorsitzender