Antrag der CDU-Fraktion: „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Gründung eines Arbeitskreises UN-BRK “.

Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2013 zur Vorlage Nr. 302/2013

Antrag der CDU-Fraktion: „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Gründung eines Arbeitskreises UN-BRK “.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Ergänzungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit dem 26.03.2009 geltendes Recht in Deutschland. Gerade die Städte und Kommunen gehören zum Kreis derjenigen, die eine besondere Verantwortung für die soziale und gesundheitliche Sicherung Ihrer Bürger tragen und lebenswerte Alltags- und Lebensbedingungen schaffen. Aktionspläne mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Aktionen dienen dazu, den Geist und die Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention in konkretes und verbindliches Handeln zu übersetzen. Deshalb beschließt die Stadtverordnetenversammlung, einen „Arbeitskreis UN-BRK“ einzuberufen.

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Einen Arbeitskreis UN-BRK einzuberufen. Da ein Aktionsplan bzw. ein Maßnahmenplan einen breiten gesellschaftlichen Konsens bedarf, sollten zwingend die Betroffenen, der Behindertenbeirat der Stadt Baunatal, Vereine und Verbände, Fachkundige und Wissenschaft in den Arbeitskreis eingebunden werden.
  1. Eine Bestandsaufnahme und Identifizierung möglicher Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen durchzuführen und diese als Arbeitsgrundlage für den Arbeitskreis vorzulegen.

Begründung:

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit dem 26.03.2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, indem sie die für alle Menschen gültigen Menschenrechte konkretisiert und spezifiziert.

Die UN-BRK legt verbindliche Regeln zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fest.

Staatliche Stellen also Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, sie umzusetzen. Gerade die Städte und Kommunen gehören zum Kreis derjenigen, die eine besondere Verantwortung für die soziale und gesundheitliche Sicherung Ihrer Bürger tragen und lebenswerte Alltags- und Lebensbedingungen schaffen. Darauf verweist auch die Bundesregierung in ihrer Denkschrift zur UN-Behindertenrechtskonvention (BT Drs. 16/10808).

Aktionspläne mit konkreten Zielen, Maßnahmen und Aktionen dienen dazu, den Geist und die Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention in konkretes und verbindliches Handeln zu übersetzen. Die Bundesregierung hat am 15.06.2011 einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK beschlossen, der unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) entwickelt wurde und innerhalb von zehn Jahren umgesetzt wird.

In diesem Kontext fordert die CDU Faktion eine Auseinandersetzung der Stadt Baunatal mit diesem Thema. Wir wären damit eine der ersten Städte, die sich diesem Thema widmet und könnten somit Strahlwirkung für die Region entfalten.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.