Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2016 zur Vorlage Nr. 330/2016
Antrag der CDU-Fraktion: „Verbesserung der strategischen Steuerungsmechanismen – Nachhaltige Haushaltsführung der Stadt Baunatal“.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Ergänzungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:
Zur nachhaltigen Verbesserung der strategischen Steuerungsmechanismen der Stadt Baunatal, beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Kennzahlen in den Haushalten ab 2017 auszuweisen:
- Personalaufwendungen je Fall Einwohnermeldeaufgaben in Euro
- Personalaufwendungen je Fall Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten in Euro
- Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz in Euro
- Sporthallen Aufwendungen Gesamtreinigung je m² Reinigungsfläche in Euro
- Sporthallen Aufwendungen Hausmeisterdienste je m² Bruttogrundfläche in Euro
- Sporthallen Wärmeverbrauch je m² Bruttogrundfläche in kWh
- Sporthallen Stromverbrauch je m² Bruttogrundfläche in kWh
- Sporthallen Wasserverbrauch je m² Bruttogrundfläche in Liter
- Sportaußenanlagen Aufwendungen Gesamtreinigung je m² Reinigungsfläche in Euro
- Aufwendungen Straßenbeleuchtung je 1.000 m² beleuchtete Verkehrsfläche in Euro
- Aufwendungen Park- und Gartenanlagen je m² in Euro
- Aufwendungen Spiel- und Bolzplätze je m² in Euro
- Aufwendungen Straßenbegleitgrün je m² in Euro
- IT-Kosten je Arbeitsplatz mit IT-Ausstattung der Kernverwaltung in Euro
Der Magistrat wird beauftragt:
- Die obigen Kennzahlen auf einem Sonderblatt im Haushaltsplan mit Vergleichswerten der jeweils zurückliegenden 5 Jahre auszuweisen.
Begründung:
Ziel des kommunalen Handelns ist die Erfüllung „konkreter“ politischer Ziele, die die Politik in einem Abwägungs- und Diskussionsprozess aus den abstrakten Vorgaben des Wählers ableitet. Das heißt es geht um eine strategische Aufgabenplanung, ein konkretes politisches Handlungsprogramm, das sich aus vielfältigen Aufgaben/Maßnahmen zusammensetzt.
Das Verwaltungshandeln unterliegt zwei Kategorien von Zielen: Finanzzielen, die in engem Bezug zum Rechnungswesen stehen und die finanzielle Handlungsfähigkeit jetzt und in Zukunft sichern sollen, und Sach- bzw. Leistungszielen, die sich an Produktmenge und -qualität orientieren. Zwischen beiden besteht ein Zusammenhang. Die Erreichung eines Leistungszieles kostet Geld, die Einhaltung eines Finanzzieles kann den Leistungsumfang einschränken. Andererseits können durch eine unwirtschaftliche, zu teure Leistungserbringung der Leistungsumfang und die Qualität eingeschränkt werden. Das heißt dauerhafte Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungserbringung ermöglichen auch mehr und bessere Leistungen.
Die Doppik ist nicht nur ein neuer Rechnungsstil, sondern sie soll auch ein Instrument für eine bessere Steuerung des Verwaltungshandelns sein. Das manifestiert sich in den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zur Ausweisung von Zielen und Kennzahlen. Zu den Produkten – dem materiellen Ordnungskriterium im neuen Haushaltsrecht – sind Ziele zu benennen. Diesen Zielen sind Kennzahlen zuzuordnen, sodass dann nach Festlegung eines Zielwertes der jeweilige Zielerreichungsgrad festgestellt werden kann. Ergänzt werden diese Anforderungen durch eine Berichtspflicht. Nach den Regeln in der Mehrzahl der Bundesländer ist im Lagebericht/Rechenschaftsbericht auch über den Stand der Zielerreichung zu berichten.
Damit unterstützt das neue Haushaltsrecht den Aufbau bzw. Ausbau eines leistungsfähigen Controllings. Bisher kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt Baunatal seine Möglichkeiten vollumfänglich zur strategischen Verwaltungssteuerung nutzt.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Stüssel
Fraktionsvorsitzender