Fraktion der CDU Baunatal

Die Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2011 begann seitens der CDU-Fraktion zunächst mit einer Anfrage von Jacqueline Lopez zum Thema Wohnmobilstellplatz am Parkstadion. Gibt es Gebühren am Wohnmobilstellplatz Parkstadion? Wer erhebt diese Gebühren? Wem stehen diese Gebühren zur Verwendung zu? Wie wird verfahren, wenn z.B. ein Nutzer diese Gebühren nicht ordnungsgemäß entrichtet? Welche Zuständigkeiten gelten in einem solchen Falle und wer setzt die entstandenen Rechtsansprüche durch? Hintergrund der Fragestellung war noch einmal die eindeutige Herausstellung, dass die Stadt Baunatal wesentlicher Verantwortungsträger für die Belange rundum den Wohnmobilstellplatz am Parkstadion ist.

Es folgte Thomas Gerke mit einem Redebeitrag der CDU-Fraktion zum Tagesordnungspunkt Bebauungsplan „Heisterhagen“, Gemarkung Kirchbauna/Rengershausen. Hier stellte Thomas Gerke für die CDU-Fraktion eindeutig klar, dass man seitens der CDU-Fraktion alle Einwände der Bevölkerung sehr ernst geprüft und mit den positiven Effekten einer weiteren OTC-Ansiedlung abgewogen habe. Letzten Endes habe man die wirtschaftliche Bedeutung und die Arbeitsplatz sichernde Wirkung dieser Ansiedlung für die gesamte Stadt Baunatal wesentlich höher bewerten müssen, als die Individualinteressen einzelner, zumal die großen Umwelt- und Naturschutzverbände keinerlei Einwände gegen den Bebauungsplan hervorgebracht hätten.

Im Rahmen des Jahresabschlusses der Stadtwerke Baunatal brachte der CDU-Fraktionsvorsitzende Sebastian Stüssel folgenden Antrag auf Änderung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Baunatal ein:

§ 1 Abs. (4) der Eigenbetriebssatzung der Stadt Baunatal wird wie folgt abgeändert:
„Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs soll in der Regel so hoch sein, dass neben angemessenen Rücklagen nach § 11 Abs. 3 EigBGes mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird. Der Eigenbetrieb verfolgt hierbei soziale, ökologische und wirtschaftlich nachhaltige Interessen. Eine jeweilige Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 2 Prozent pro Jahr wird daher als Ziel verfolgt.“

Ziel dieses Antrags sei es, den rechtlichen Anforderungen der Hessischen Gemeindeordnung und des Eigenbetriebsgesetzes Rechnung zu tragen, da die Eigenbetriebssatzung der Stadt Baunatal zurzeit nicht den rechtlichen Anforderungen der aktuellen HGO und des Eigenbetriebsgesetzes entspreche. Eine Anpassung der Eigenbetriebssatzung der Stadt Baunatal an das geltende Recht sei deshalb dringend erforderlich.

Um deutlich zu machen, dass der Eigenbetrieb im Rahmen der Anpassung an das geltende Recht soziale, ökologische und wirtschaftliche Interessen gleichermaßen in einem ausgewoge-nen Verhältnis verfolge, sollte ein Richtwert der Eigenkapitalverzinsung von 2 Prozent pro Jahr angesetzt werden. Die bisher „lockere Vereinbarung“, eine Verzinsung des Stammkapitals als Richtwert anzunehmen, mache sowohl vor dem rechtlichen Hintergrund, welcher eindeutig die Verzinsung des Eigenkapitals als Kennzahl vorsieht, als auch aus betriebswirtschaftlichen Grün-den, als eine Steuerungskennzahl des Eigenbetriebs, wenig Sinn. Dies vor allem, da die Höhe des Stammkapitals in der Eigenbetriebssatzung schriftlich fixiert sei und nur in „Extremfällen“ einer Änderung unterliege, wohingegen die Höhe des Eigenkapitals direkt vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhänge.

Darüber hinaus sei diese Änderung unabdingbar, um die strategische Steuerbarkeit des Eigenbetriebs in Zukunft erfolgreich zu gewährleisten. Sehr problematisch beurteile man auch die Tatsache, dass die Verwaltung und hier insbesondere die 1. Stadträtin als Hauptverantwortliche bisher keine Eigeninitiative gezeigt habe, obwohl auf diese Problematik seitens der CDU-Fraktion schon geraume Zeit hingewiesen wurde. Schließlich wurde der Antrag auch unter Zustimmung der SPD-Fraktion an den Magistrat, mit Bitte um weitere Beratung in der Betriebskommission, verwiesen.