Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2016 zur Vorlage Nr. 358/2015
Antrag der CDU-Fraktion: „Baunataler Feuerwehr schließt Kooperation mit Baunataler Schulen“.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Ergänzungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:
Der Magistrat der Stadt Baunatal soll zusammen mit der Brandschutzkommission ein Konzept erarbeiten, dass es der Freiwilligen Feuerwehr in Baunatal ermöglicht Kooperationsverträge mit den Baunataler Schulen zu schließen.
Der Magistrat wird beauftragt:
Zusammen mit der Brandschutzkommission ein Konzept zu erarbeiten, dass es der Freiwilligen Feuerwehr in Baunatal ermöglicht Kooperationsverträge mit den Baunataler Schulen zu schließen.
Begründung:
Mit dem Ziel, das Ehrenamt durch eine bessere Vernetzung von Schule und Freiwilliger Feuerwehren zu fördern und wieder mehr Interesse für die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr zu wecken, haben im Feuerwehrhaus im nordhessischen Lohfelden Hessens Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und der Vizepräsident des Hessischen Landesfeuerwehrverbandes, Wolfgang Reinhardt, eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
Zum einen kommt das Land Hessen damit der gemeinsamen gesellschaftspolitischen Aufgabe nach, für die Bedeutung des Ehrenamtes insgesamt und in diesem besonderen Fall für ein Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr auch in der Schule zu werben und das Ehrenamt gezielt zu stärken. Zum anderen kann man so bei den hessischen Schülerinnen und Schülern das Interesse und den Spaß für ein solch wichtiges ehrenamtliches Engagement bei der Feuerwehr wecken.
Adressaten der unterzeichneten Vereinbarung sind alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hessen, die auf dieser Basis mit den örtlichen freiwilligen Feuerwehren eigenständige lokale Kooperationen eingehen können. Kerngedanke dieser ist es, Schülerinnen und Schüler dabei zu fördern, freiwillig Tätigkeiten auszuüben, die der Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten und der Stärkung des demokratischen Gemeinwesens dienen. Aus diesem Grund sei es wichtig, Schülerinnen und Schüler neben der Stärkung der Bereitschaft, soziale Verantwortung zu übernehmen, auch in ihren sozialen und personalen Kompetenzen gefördert werden.
Durch die vereinbarte Kooperation zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Schulen können mit großer Sicherheit spannende Erfahrungen und Einblicke entstehen, die Schülerinnen und Schülern durch normalen Schulunterricht nicht erlangen könnten. Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit können beispielsweise freiwillige und unbenotete Arbeitsgemeinschaften, Projekte und andere Wahlangebote sein, die von Schulen gemeinsam mit den Feuerwehren initiiert werden und somit zudem auch eine schulische Veranstaltung im Sinne des Hessischen Schulgesetzes darstellen können.
Wahlangebote im Rahmen der jeweiligen Kooperationsabkommen sollen durch geeignetes Personal der Feuerwehr durchgeführt und von einer Lehrkraft assistierend begleitet werden. Kooperationen dieser Art können auch Bestandteil der inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen Ganztagsangebote an den Schulen sein. Alle geleisteten Projekt-Unterrichtsstunden werden zudem vergütet. So können beispielsweise Selbstständige Allgemeinbildende Schulen (SES) aus ihren eigenen Budgetmitteln darüber entscheiden, wie viel Geld sie aufwenden möchten. Alternativ können in Abstimmung mit dem Schulträger auch Ganztagsmittel, die im Rahmen des Programms den Schulträgern als Zuwendung bewilligt werden, eingesetzt werden.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Stüssel
Fraktionsvorsitzender