Stadtverordnetenversammlung am 27.05.2019 zur Vorlage Nr. 28/2019
Antrag der CDU-Fraktion: „Erstellung eines Konzeptes zur nachhaltigen Haushaltssanierung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Baunatal“.
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Antrag:
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Baunatal wird mit der Erstellung eines Konzeptes zur nachhaltigen Haushaltssanierung und zur nachhaltigen Verbesserung der strategischen Steuerungsmechanismen der Stadt Baunatal für den Zeitraum von 2019 bis 2025 beauftragt. In diesem Zeitraum soll durch das RPA auch ein umfassendes System zur Kosten-Leistungsrechnung erarbeitet und mit dessen Unterstützung in das Verwaltungshandeln der Stadt Baunatal integriert werden.
Der Magistrat wird beauftragt:
- Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Baunatal mit der Erstellung eines Konzeptes zur nachhaltigen Haushaltssanierung und zur nachhaltigen Verbesserung der strategischen Steuerungsmechanismen der Stadt Baunatal für den Zeitraum von 2019 bis 2025 zu beauftragen.
- In diesem Zeitraum gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Baunatal auch ein umfassendes System zur Kosten-Leistungsrechnung zu erarbeiten und mit dessen Unterstützung in das Verwaltungshandeln der Stadt Baunatal zu integrieren.
- Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Baunatal personell und finanziell mit den hierzu erforderlichen Mitteln auszustatten.
Begründung:
Spätestens die dramatisch verschlechterte Haushaltslage der Stadt Baunatal gibt Anlass, ein nachhaltiges Konzept zur Haushaltssanierung zu erarbeiten. Ziel muss es dabei sein, bewährte und liebgewonnene Angebote und Strukturen, auch als „Standortvorteile“ unserer Stadt zu betrachten und zu erhalten. Gegebenenfalls notwenige Anpassungsprozesse sollten nur nach sorgfältigster Analyse vorgenommen werden.
Ziel des kommunalen Handelns ist die Erfüllung „konkreter“ politischer Ziele, die die Politik in einem Abwägung- und Diskussionsprozess aus den abstrakten Vorgaben des Wählers ableitet. Das heißt, es geht um eine strategische Aufgabenplanung, ein konkretes politisches Handlungsprogramm, das sich aus vielfältigen Aufgaben/Maßnahmen zusammensetzt.
Das Verwaltungshandeln unterliegt zwei Kategorien von Zielen: Finanzzielen, die in engem Bezug zum Rechnungswesen stehen und die finanzielle Handlungsfähigkeit jetzt und in Zukunft sichern sollen, und Sach- bzw. Leistungszielen, die sich an Produktmenge und -qualität orientieren. Zwischen beiden besteht ein Zusammenhang. Die Erreichung eines Leistungszieles kostet Geld, die Einhaltung eines Finanzzieles kann den Leistungsumfang einschränken. Andererseits können durch eine unwirtschaftliche, zu teure Leistungserbringung der Leistungsumfang und die Qualität eingeschränkt werden. Das heißt dauerhafte Handlungsfähigkeit und wirtschaftliche Leistungserbringung ermöglichen auch mehr und bessere Leistungen.
Die Doppik ist nicht nur ein neuer Rechnungsstil, sondern sie soll auch ein Instrument für eine bessere Steuerung des Verwaltungshandelns sein. Das manifestiert sich in den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer zur Ausweisung von Zielen und Kennzahlen. Zu den Produkten – dem materiellen Ordnungskriterium im neuen Haushaltsrecht – sind Ziele zu benennen. Diesen Zielen sind Kennzahlen zuzuordnen, sodass dann nach Festlegung eines Zielwertes der jeweilige Zielerreichungsgrad festgestellt werden kann. Ergänzt werden diese Anforderungen durch eine Berichtspflicht. Nach den Regeln in der Mehrzahl der Bundesländer ist im Lagebericht/Rechenschaftsbericht auch über den Stand der Zielerreichung zu berichten.
Damit unterstützt das neue Haushaltsrecht den Aufbau bzw. Ausbau eines leistungsfähigen Controllings. Bisher kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass die Stadt Baunatal seine Möglichkeiten vollumfänglich zur strategischen Verwaltungssteuerung nutzt.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.