Antrag der CDU-Fraktion: Sanierungsprogramm „Energetische Sanierung von Altbauten”

Stadtverordnetenversammlung am 10.12.2012 zur Vorlage Nr. 244/2012
Antrag der CDU-Fraktion: Sanierungsprogramm „Energetische Sanierung von Altbauten”.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

die Fraktion der CDU Baunatal stellt hiermit folgenden Ergänzungsantrag zur oben genannten Beschlussvorlage:

Auf dem Weg zu einer 100% Versorgung mit Erneuerbaren Energien muss neben der Erzeugung auch der Verbrauch verändert werden.

In Deutschland entfallen etwa 1/3 des gesamten Energieverbrauchs auf die privaten Haushalte. Der Anteil des Anwendungsbereichs Raumwärme liegt dabei mit ca. 71% immer noch an erster Stelle. Insgesamt bedeutet dies, dass ein Haushalt hierfür ca. 42 Mal so viel Energie wie für die Beleuchtung aufwendet. Der Anwendungsbereich der Raumwärme hat damit das größte Potential für die Einsparung von Energie.

Die Stadt Baunatal hat bereits gute Erfahrungen damit gemacht, eigene Förderprogramme im Energiebereich aufzulegen. Hier zu erwähnen sind die Förderprogramme am obersten Heimbach oder das Förderprogramm für Solarthermie und Photovoltaik. Die CDU schlägt mit diesem Antrag nun vor, ein Förderprogramm zu erstellen, mit dem Ziel den Energieverbrauch bei privaten Haushalten für Raumwärme nachhaltig zu senken.

Die steigende Verödung der Ortskerne und der zunehmende Verfall der umliegenden Fachwerkhäuser geben weiteren Anlass für ein zielgerichtetes Handeln der Stadt Baunatal.

Längst überfällig in diesem Zusammenhang ist die Auflage eines Sanierungsprogramms für Altbauten vor dem Hintergrund der Energetischen Sanierung dieser Gebäude. Ebenso wird das vorgeschlagene Sanierungsprogramm auch gezielt Baunataler Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die stetig steigenden Energiekosten eine große Hilfe sein.

Dieses Sanierungsprogramm soll daher zwingend die folgenden Komponenten enthalten:

1. Förderung:

Förderfähig sind bauliche Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die den Wärmeschutz wesentlich verbessern und nachhaltige Einsparungen von Heizenergie mit sich bringen.

Die Fördervoraussetzungen im Überblick:

Wohnfläche nicht größer als 150 m2 (bei einem Einfamilienhaus).
Wohngebäude vor 1995 erbaut.
Energiespargutachten und Energieausweis sind Grundlage.
Die max. Förderhöhe beträgt 5.000 Euro für ein Einfamilienhaus und 10.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus.
Das Mindestfördervolumen beträgt 300 Euro für ein Einfamilienhaus und 600 Euro für ein Mehrfamilienhaus.

2. Konditionen:

Folgende Maßnahmen bzgl. der Energetischen Sanierung an den Außengebäudebauteilen sind unter Beachtung der angesetzten Mindeststandards mit den genannten Förderpauschalen je qm förderfähig:

Dach:    Die Dämmung der Dachflächen bzw. der obersten Geschossdecke wird mit 10 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U = 0,20 W/m2K erreicht.

Fenster:    Der Einbau neuer Fenster wird mit 10 € je qm Fensterfläche gefördert, wenn diese den Wert von UW,BW =1,2 W/m2K bzw. 20 € je qm Fensterfläche gefördert, wenn diese den Wert von UW,BW =1,0 W/m2K erreichen (Glas einschließlich Rahmen). Ein thermisch getrennter Glasrandverbund muss eingebaut werden. Das Fenster muss dauerhaft luftdicht eingebaut werden.

Fassade:    Die Dämmung der Außenwände wird mit 10 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U = 0,22 W/m2K erreicht. Eine Kerndämmung wird mit 2 € je qm gefördert, wenn die Luftschicht den Wert von 5,0 cm übersteigt. Fensterlaibungen müssen eine Mindestdämmung von 2 cm erhalten (WLG 035).

Kellerdecke:    Die Dämmung der Kellerdecke wird mit 2 € je qm gedämmter Fläche gefördert, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient den Wert von U = 0,35 W/m2K erreicht. Die Dämmung der Kellerdecke kann nur in Verbindung mit anderen Maßnahmen gefördert werden.

Bonusregelung für Niedrigenergiebauweise im Altbau:

1. Stufe:
Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 2.000 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 4.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus (drei und mehr Wohnungen) wird gewährt, wenn die Sanierung zu einem Niedrigenergiehaus führt.

Folgender Standard ist hierbei durch den Energiebedarfsausweis nach der Sanierung nachzuweisen: Der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT`) von höchstens 100 % des gemäß geltender EnEV zulässigen Höchstwertes eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) darf nicht überschritten werden.

2. Stufe:
Wird der spezifische Transmissionswärmeverlust (HT`) eines analogen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) um 30% unterschritten, so verdoppelt sich der Bonus (4.000 Euro für ein Ein-/Zweifamilienhaus und 8.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus (drei und mehr Wohnungen).

Die Förderung erfolgt, analog der Förderprogramme für Solar, in Form eines zinslosen Darlehens durch die Stadt Baunatal und ist mit den anderen Förderprogrammen der Stadt Baunatal beliebig kombinierbar.

Im Jahre 2013 sollten hierfür vorerst 100.000€ in den Haushalt der Stadt Baunatal eingestellt werden.

Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Das Sanierungsprogramm „Energetische Sanierung von Altbauten”, entsprechend der obigen Darstellung, umzusetzen.
  2. Entsprechende finanzielle Mittel im Haushaltsplan 2013 zu berücksichtigen.

Begründung:

Das Sanierungsprogramm „Energetische Sanierung von Altbauten“ wird einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität von allen Baunataler Bürgerinnen und Bürgern mit einem ausgeprägten Umweltbewusstsein bedeuten. Darüber hinaus bietet es der Stadt Baunatal die Chance, sich gegenüber anderen Kommunen sozial- und umweltpolitisch hervorzuheben. Dies wird auch einen wesentlichen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung Unserer Stadt zur Ansiedlung junger Familien leisten.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Stüssel
Fraktionsvorsitzender